Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
18 Ca 2515/23Urteil:

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.05.2023 nicht fristlos, sondern erst mit Ablauf des 31.05.2023 aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.425,00 EUR zu zahlen.

3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

5.Der Streitwert beträgt 10.295,00 EUR.

6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
18 Ca 933/24Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert beträgt 22.230,00 €.
2 Ca 340/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.570,88 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2 % und die Beklagte zu 98 %.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

5. Streitwert: 3.631,91 Euro
2 Ca 620/24Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Streitwert: 18.658,11 Euro
2 Ca 6437/23Urteil

1. Das Versäumnisurteil vom 22.01.2024 wird aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen,

4. Streitwert: 3.233,23 Euro
9 BVGa 7/24Beschluss

Die Anträge werden zurückgewiesen.
9 Ca 3189/23Kostenschlussurteil

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 32 % und die Beklagte zu 68 % zu tragen.
9 Ca 5990/23Verkündungstermin: 29.05.2024, 11:30 Uhr Sall II
9 Ca 789/24Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.665,55 Euro festgesetzt.